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P-Konto: Schutz vor der Kontopfändung

Kann bei einem P-Konto gepfändet werden?
Kann bei einem P-Konto gepfändet werden?

Lässt der Gläubiger Einkommen seines Schuldners pfänden, so ist ein Teil dieser Einkünfte gesetzlich geschützt, damit der Schuldner weiterhin selbstständig für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann. Bei einer Kontopfändung greift dieser Pfändungsschutz jedoch nicht automatisch. Der Kontoinhaber muss diesen quasi erst aktivieren, indem er sich ein Pfändungsschutzkonto einrichtet bzw. sein Girokonto entsprechend umwandeln lässt. Dieses P-Konto schützt einen Freibetrag von 1.410 Euro pro Kalendermonat vor der Pfändung.

FAQ: P-Konto

Was bedeutet ein Pfändungsschutzkonto?

Pfändungsschutzkonten schützen einen bestimmten Freibetrag vor der Kontopfändung. Sie sorgen also dafür, dass der Kontoinhaber trotz Pfändung weiterhin über einen Teil seines Kontoguthabens verfügen und z. B. Geld abheben oder überweisen kann.

Wie hoch ist dieser Freibetrag bei einem Pfändungsschutzkonto?

Der Grundfreibetrag liegt aktuell bei 1.410 Euro (Stand: 1. Juli 2023). Sie können diesen jedoch mithilfe einer P-Konto-Bescheinigung erhöhen lassen. Näheres hierzu erfahren Sie an dieser Stelle.

Wie kann ich ein Pfändungsschutzkonto eröffnen?

Entweder Sie lassen Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln oder Sie lassen ein neues Konto gleich mit einem Pfändungsschutz einrichten. Hierfür stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Bank.

Video: Wichtige Informationen zum P-Konto

Was ist beim P-Konto wichtig? Mehr dazu hier im Video!
Was ist beim P-Konto wichtig? Mehr dazu hier im Video!

Wie funktioniert der Pfändungsschutz? P-Konto eröffnen bzw. einrichten

Das Pfändungskonto (P-Konto) schützt nur einen bestimmten Freibetrag vor der Pfändung.
Das Pfändungskonto (P-Konto) schützt nur einen bestimmten Freibetrag vor der Pfändung.

Spätestens wenn Sie von einer bevorstehenden Kontopfändung erfahren, sollten Sie sich umgehend an Ihre Bank wenden. Stellen Sie dort einen Antrag auf Einrichtung eines P-Kontos oder richten Sie ein neues Konto als Pfändungsschutzkonto ein. Nur wenn Sie das tun, können Sie Ihr Bankguthaben vor der Pfändung schützen.

Die Bank muss Ihrem Antrag nachkommen, denn jeder Bankkunde hat einen Anspruch auf ein solches Konto. Im Falle einer Kontopfändung ist das Geldinstitut verpflichtet, das Konto binnen vier Tagen ab Beantragung in ein P-Konto umzuwandeln. Es darf dafür keine Gebühren verlangen. Die Umwandlung ist kostenfrei, die Kontoführung hingegen in aller Regel nicht.

Achtung! Jede Person darf nur ein P-Konto besitzen, denn mehrere solcher Konten würden die Gläubiger unangemessen benachteiligen.

Wie hoch ist der Freibetrag auf dem P-Konto?

Auf dem Pfändungsschutzkonto sind folgende Geldbeträge vor einer Pfändung sicher:

  • Grundfreibetrag in Höhe von 1.410 Euro (Stand: 1. Juli 2023)
  • Erhöhter Freibetrag für Unterhalt, Kindergeld, Sozialleistungen für andere Personen aus dem Haushalt sowie einige andere staatliche Leistungen
  • Individuell vom Vollstreckungsgericht oder der Vollstreckungsbehörde festgelegter Freibetrag in Sonderfällen oder bei höheren Einkünften des Schuldners

Das P-Konto ist demnach kein absolut pfändungsfreies Konto. Nur die gesetzlich geschützten Beträge sind vor der Pfändung sicher. Der Schuldner kann in deren Höhe frei über sein Bankguthaben verfügen. Darüber hinaus gehendes Guthaben fließt an den Gläubiger.

Pfändungsschutzkonto – Freibetrag erhöhen

P-Konto: Die Freigrenze können Sie mithilfe einer Bescheinigung erhöhen.
P-Konto: Die Freigrenze können Sie mithilfe einer Bescheinigung erhöhen.

Der Basisschutz in Höhe von 1.410 Euro greift nur, wenn Sie bei der Bank ein P-Konto beantragen. Wenn Sie weitere Geldeingänge vor der Kontopfändung schützen wollen, müssen Sie für diese Einkünfte eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung bei der Bank vorlegen.

Auf diese Art lassen sich beispielsweise folgende Einkünfte schützen:

  • Einkommen, das notwendig ist, um gesetzliche Unterhaltspflichten gegenüber anderen Personen erfüllen zu können
  • Sozialleistungen nach dem SGB II, SGB XII oder dem AsylbLG einschließlich Nachzahlungen
  • Einmalige Sozialleistungen
  • Kindergeld und andere gesetzliche Leistungen zugunsten der Kinder

Die hierfür erforderliche Bescheinigung für das P-Konto stellen folgende Einrichtungen aus:

  • Träger von Sozialleistungen – sind gesetzlich zur Ausstellung der Bescheinigung verpflichtet
  • Familienkassen – sind gesetzlich zur Ausstellung der Bescheinigung verpflichtet
  • Andere leistungsgewährende Stellen – sind gesetzlich zur Ausstellung der Bescheinigung verpflichtet
  • Rechtsanwälte und Steuerberater – sind nicht verpflichtet
  • Anerkannte Schuldnerberatungsstellen – sind nicht verpflichtet
  • Arbeitgeber – sind nicht verpflichtet

Wenn Sie von den benannten Einrichtungen keine Bescheinigung für Ihr Pfändungsschutzkonto erhalten oder wenn die Bank einen solchen Nachweis nicht akzeptiert, können Sie sich an das Vollstreckungsgericht wenden. Dieses muss den Freibetrag auf Antrag festsetzen.

Auf Antrag setzt das Vollstreckungsgericht (bzw. die -behörde) einen individuellen Pfändungsfreibetrag fest, etwa wenn Sie ein höheres Einkommen erzielen oder in anderen besonderen Fällen. Hierfür müssen Sie dem Gericht oder der Behörde entsprechende Nachweise vorlegen.

Vollständig pfändungssicheres Konto bei sehr geringen Einkünften

Liegt Ihr Einkommen regelmäßig unterhalb Ihres Freibetrags, so ordnet das Vollstreckungsgericht auf Ihren Antrag eine dauernde Unpfändbarkeit des Bankguthabens an – allerdings für höchstens zwölf Monate und auch nur, wenn Sie mithilfe von Kontoauszügen die Unpfändbarkeit Ihrer Einkünfte belegen können. In dieser Zeit bleibt das P-Konto komplett ohne Pfändung. Eine Kontopfändung funktioniert also in diesem Zeitraum nicht.

Ein solcher Antrag auf “Anordnung der Unpfändbarkeit” ist auch bei einer Doppelpfändung sinnvoll, wenn der Gläubiger also Konto und Gehalt gleichzeitig pfänden lässt.

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